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   OLG Schleswig, 13.08.2021 - 17 U 9/21   

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OLG Schleswig, 13.08.2021 - 17 U 9/21 (https://dejure.org/2021,34115)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13.08.2021 - 17 U 9/21 (https://dejure.org/2021,34115)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13. August 2021 - 17 U 9/21 (https://dejure.org/2021,34115)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 826
    Hauptschlagworte:; Dieselabgasskandal; Herstellerhaftung; Sittenwidrigkeit; Schaden

  • rechtsportal.de

    BGB § 826
    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Tiguan mit einem Motor der Baureihe EA 288; Zulässigkeit eines software-gesteuerten Thermofensters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2021, 23055
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Schleswig, 19.02.2021 - 1 U 91/20

    Deliktische Haftung des Kfz-Herstellers im Rahmen des sog. Abgasskandals:

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.08.2021 - 17 U 9/21
    Notwendig wären wenigstens gravierend unzureichende, fehlerhafte oder unterlassene Angaben (entgegen Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 19. Februar 2021 - 1 U 91/20-, SchlHA 2021, 188 ff.).

    Abzustellen ist dabei auf den Zeitpunkt der Entwicklung bzw. des Inverkehrbringens des Motors EA 288, der jedenfalls vor Bekanntwerden des Dieselskandals lag, denn allein zu diesem Zeitpunkt wäre eine bewusste Schadenszufügung seitens der Beklagten überhaupt denkbar (so auch Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht , Urteil vom 19. Februar 2021 - 1 U 91/20 -, juris).

    Zwar neigt ein Teil der Rechtsprechung dazu, das bloße "Drohen" von behördlichen Maßnahmen, insbesondere der Stilllegung ausreichen zu lassen (exemplarisch: OLG Naumburg, 8. Zivilsenat, Urteil vom 9. April 2021 - 8 U 68/20 -, Rn. 28, Rn. 25: derartige Maßnahmen seien zu erwarten "bei rechtmäßigem Vorgehen", eine abweichende rechtliche Bewertung des KBA sei "haltlos"; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, 1. Zivilsenat - Urteile vom 19. Februar 2021 -1 U 91/20 -, und vom 9. April 2021 - 1 U 94/20 -, die es ohne weitere Konkretisierung ausreichen lassen "wenn der Bestand der Typgenehmigung in Frage steht").

  • OLG Schleswig, 22.11.2019 - 17 U 44/19

    Haftung der Volkswagen AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung im

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.08.2021 - 17 U 9/21
    Anderenfalls bestünde die Gefahr einer uferlosen und sich letztlich an - nicht zuletzt dem Zeitgeist unterliegenden - Werturteilen orientierenden Haftung, die rechtlich konturenlos würde (so auch schon Senatsurteil vom 22. November 2019 - 17 U 44/19 -, juris dort Rn. 28).

    War von einer verantwortlichen und strategischen Entscheidung seitens der Führungsebene der Beklagten bei der Implementierung der "Umschaltlogik" im EA 189 nämlich auszugehen und auch als gemäß § 138 Abs. 3 und 4 ZPO prozessual zugestanden anzusehen (Senatsurteil vom 22. November 2019 - 17 U 44/19 -, dort Rn. 37ff., bei juris), liegt es vorliegend anders.

  • BGH, 19.01.2021 - VI ZR 433/19

    Erste BGH-Entscheidung zum Daimler-Thermofenster: Zurückverweisung wegen

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.08.2021 - 17 U 9/21
    2. Fehlerhafte Angaben eines Herstellers über das Abgasverhalten eines Fahrzeugs im Typengenehmigungsverfahren gegenüber dem Kraftfahrtbundesamt begründen bei Verwendung eines "Thermofensters" nicht generell und nicht schon allein deshalb "besondere Umstände" Im Rahmen des Sittenwidrigkeitsurteils (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2021 - VI ZR 433/19-), weil der Hersteller seinem Gewinnstreben den Vorrang gegenüber weitergehender Schadstoffreduzierung eingeräumt haben könnte.

    In einer ersten - allerdings aufgrund erfolgter Zurückverweisung nicht abschließenden Entscheidung - betreffend den Daimler-Konzern hat der Bundesgerichtshof zur Verwendung eines Thermofensters folgende Leitsätze aufgestellt (BGH, Beschluss vom 19. Januar 2021 - VI ZR 433/19 -, juris):.

  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 5/20

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG bei

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.08.2021 - 17 U 9/21
    Ein Anspruch der Klägerin hätte sich vorliegend allein aus §§ 826, 31 BGB ergeben können, denn soweit sie sich zusätzlich auch auf § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 5 und 27 Abs. 1 EG-FGV beruft, ist für die vorliegende Fallkonstellation in der Rechtsprechung höchstrichterlich hinreichend geklärt, dass diese Vorschriften mangels Drittschutz als Anspruchsgrundlage - ebenso wie auch § 38 BImSchG - ausscheiden (kein Schutzgesetzcharakter: BGH, Urteil vom 30. Juli 2020, VI ZR 5/20, Rn. 10ff; juris.; OLG München, Urteil vom 04. Dezember 2019 - 3 U 2943/19 -, juris; kein Garantievertrag: Armbrüster, ZIP 2019, 837ff .) .

    Sie ist abschließend noch nicht höchstrichterlich geklärt, da der Bundesgerichtshof noch keine - den Entscheidungen zum Motor EA 189 (Urteile vom 25. Mai und 30. Juli 2020; VI ZR 252/19 und VI ZR 5/20) vergleichbare - Grundsatzentscheidung getroffen hat.

  • OLG Naumburg, 18.09.2020 - 8 U 8/20

    Dieselskandal: Daimler zu Schadenersatz verurteilt

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.08.2021 - 17 U 9/21
    Soweit es bei diesem Motortyp vereinzelt zu Rückrufen gekommen ist (ein solcher Fall - unzulässige Kühlmittel-Solltemperatur - lag der Entscheidung des OLG Naumburg vom 18. September 2020 - 8 U 8/20 -, juris, zugrunde), ist das Fahrzeug der Klägerin hiervon unstreitig nicht betroffen (gewesen).
  • BGH, 28.01.2020 - VIII ZR 57/19

    Missachtung substantiierten Vorbringens zum Sachmangel betreffend

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.08.2021 - 17 U 9/21
    Ausgangspunkt dieses Ansatzes mag der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 28. Januar 2020 (VIII ZR 57/19, bei juris Rn. 13) gewesen sein, demzufolge einerseits Substantiierungsanforderungen bei der Behauptung einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht zu überspannen seien und andererseits ein entsprechender Sachmangel bereits bei einer "Mangelanlage" vorliege, also nicht erst auf das Einschreiten des KBA gewartet werden müsse.
  • OLG Naumburg, 09.04.2021 - 8 U 68/20

    Ansprüche eines Fahrzeugkäufers im Diesel-Abgasskandal

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.08.2021 - 17 U 9/21
    Zwar neigt ein Teil der Rechtsprechung dazu, das bloße "Drohen" von behördlichen Maßnahmen, insbesondere der Stilllegung ausreichen zu lassen (exemplarisch: OLG Naumburg, 8. Zivilsenat, Urteil vom 9. April 2021 - 8 U 68/20 -, Rn. 28, Rn. 25: derartige Maßnahmen seien zu erwarten "bei rechtmäßigem Vorgehen", eine abweichende rechtliche Bewertung des KBA sei "haltlos"; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, 1. Zivilsenat - Urteile vom 19. Februar 2021 -1 U 91/20 -, und vom 9. April 2021 - 1 U 94/20 -, die es ohne weitere Konkretisierung ausreichen lassen "wenn der Bestand der Typgenehmigung in Frage steht").
  • OLG Schleswig, 18.09.2019 - 12 U 123/18

    Kein sittenwidriger Schädigungsvorsatz bei der Verwendung einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.08.2021 - 17 U 9/21
    Daran fehlt es jedoch erkennbar, denn die Beklagte müsste dann gewusst und nicht nur für möglich gehalten haben, dass sie den Motor erneut mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet hat (zur Frage des fehlenden Schädigungsvorsatzes bei Einbau eines Thermofensters vgl. auch Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 18. September 2019, 12 U 123/18, BeckRS 2019, 23793).
  • OLG Schleswig, 09.04.2021 - 1 U 94/20

    Haftung eines Fahrzeugherstellers bei Einbau einer unzulässigen

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.08.2021 - 17 U 9/21
    Zwar neigt ein Teil der Rechtsprechung dazu, das bloße "Drohen" von behördlichen Maßnahmen, insbesondere der Stilllegung ausreichen zu lassen (exemplarisch: OLG Naumburg, 8. Zivilsenat, Urteil vom 9. April 2021 - 8 U 68/20 -, Rn. 28, Rn. 25: derartige Maßnahmen seien zu erwarten "bei rechtmäßigem Vorgehen", eine abweichende rechtliche Bewertung des KBA sei "haltlos"; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, 1. Zivilsenat - Urteile vom 19. Februar 2021 -1 U 91/20 -, und vom 9. April 2021 - 1 U 94/20 -, die es ohne weitere Konkretisierung ausreichen lassen "wenn der Bestand der Typgenehmigung in Frage steht").
  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.08.2021 - 17 U 9/21
    Sie ist abschließend noch nicht höchstrichterlich geklärt, da der Bundesgerichtshof noch keine - den Entscheidungen zum Motor EA 189 (Urteile vom 25. Mai und 30. Juli 2020; VI ZR 252/19 und VI ZR 5/20) vergleichbare - Grundsatzentscheidung getroffen hat.
  • EuGH, 17.12.2020 - C-693/18

    Abgasaffäre: Diesel-Thermofenster auf dem Prüfstand des EuGH

  • OLG Köln, 04.07.2019 - 3 U 148/18
  • OLG Brandenburg, 20.04.2020 - 1 U 103/19
  • OLG München, 04.12.2019 - 3 U 2943/19

    "Abgasskandal" - Schadensersatz des Käufers eines Fahrzeugs mit manipulierter

  • LG Karlsruhe, 05.02.2021 - 9 O 93/20

    Abgasskandal: Schadenersatz bei Skoda Yeti mit Motor EA 288 zugesprochen

  • OLG Bamberg, 15.04.2021 - 1 U 328/19

    Keine Schadensersatzansprüche gegen Hersteller und Verkäufer im Zusammenhang mit

  • OLG Brandenburg, 24.09.2020 - 5 U 47/19

    Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw

  • OLG Schleswig, 13.07.2021 - 7 U 188/20

    Fahrzeugkaufvertrag: Schadenersatzanspruch aufgrund behaupteter unzulässiger

  • OLG Köln, 13.01.2022 - 10 U 34/21
    Auch das Vorgehen der Beklagten gegenüber dem Kraftfahrtbundesamt kann von dem Kläger zwar als "Verschleierungstaktik" (Bl. 1323 d.A.) und "intransparent" (Bl. 1302 d.A.) angesehen werden und insoweit auch nachvollziehbare Erwartungen gegenüber diesem Fahrzeughersteller enttäuschen; ein schädigender und zugleich grober Rechtsverstoß liegt hierin allerdings ebenso wenig wie eine Täuschungshandlung (so ebenfalls OLG Schleswig, Urt. v. 13.08.2021 - 17 U 9/21, zit. n. Juris).

    Für den Vorwurf eines von vornherein schlechthin verwerflichen Geschäftsgebarens der Beklagten reicht all das - auch wenn die Beklagte selbst im Rahmen der "Modellpflege" die Fahrkurvenerkennung bei bestimmten Modellen des EA288 ("zur Vermeidung von Verunsicherung", Bl. 1016 d.A.) nachträglich wieder entfernt hat - indes nicht (so auch ausdrücklich OLG Schleswig, Beschl. v. 16.03.2021 - 16 U 99/20, zit. n. Juris; OLG Schleswig, Urt. v. 13.08.2021 - 17 U 9/21, zit. n. Juris).

    Schlussendlich fehlt es aber auch an einem kausal bedingten haftungsausfüllenden Schaden (vgl. OLG Brandenburg, Beschl. v. 29.01.2021 - 11 U 113/20, zit. n. Juris; OLG Schleswig, Urt. v. 13.08.2021 - 17 U 9/21, zit. n. Juris).

  • LG Stuttgart, 29.10.2021 - 19 O 20/21

    Möglichkeit einer Leistungsklage in Dieselskandalfällen; Vorliegen einer

    Dies gilt auch dann, wenn mit der Entwicklung und dem Einsatz dieser Steuerung eine Kostensenkung und die Erzielung von Gewinn erstrebt wird (st. Rspr.: BGH, Urteil vom 13. Juli 2021 - VI ZR 128/20; Urteile vom 16. September 2021 - VII ZR 190/20, 286/20, 321/20 und 322/20; Beschluss vom 19. Januar 2021 - VI ZR 433/19; OLG Schleswig, Urteil vom 13. August 2021 - 17 U 9/21).

    Hierbei gilt, dass selbst wenn die Beklagte in das Fahrzeug aufgrund einer grundlegenden unternehmerischen Entscheidung eine temperaturabhängige Steuerung des Emissionskontrollsystems eingebaut hat, dieses Verhalten für sich genommen nicht als sittenwidrig zu qualifizieren, selbst dann, wenn die Beklagte mit der Entwicklung und dem Einsatz dieser Steuerung eine Kostensenkung und die Erzielung von Gewinn erstrebt hat (BGH, Urteil vom 13. Juli 2021 - VI ZR 128/20; Urteile vom 16. September 2021 - VII ZR 190/20, 286/20, 321/20 und 322/20; Beschluss vom 19. Januar 2021 - VI ZR 433/19; OLG Schleswig, Urteil vom 13. August 2021 - 17 U 9/21).

    Darauf, ob die von der Klagepartei behaupteten Ausgestaltungen der Abgasreinigung bzw. Abgasnachbehandlung tatsächlich eine (objektiv) unzulässige Abschalteinrichtung darstellen, kommt es - wie oben bereits ausgeführt - letztlich nicht an, da es auf Seiten der Beklagten insoweit jedenfalls an einem sittenwidrigen bzw. arglistigen Verhalten fehlt (vgl. auch BGH, Urteil vom 13. Juli 2021 - VI ZR 128/20; Urteile vom 16. September 2021 - VII ZR 190/20, 286/20, 321/20 und 322/20; Beschluss vom 19. Januar 2021 - VI ZR 433/19; OLG Stuttgart, Urteil vom 11. Dezember 2020 - 3 U 101/18; OLG Schleswig, Urteil vom 13. August 2021 - 17 U 9/21).

  • LG Bielefeld, 23.11.2021 - 9 O 415/20
    Nicht ausreichend sind hingegen bloße Vermutungen, welche die Hersteller von Dieselmotoren quasi unter einen Generalverdacht stellen (vgl. OLG Schleswig, Urt. v. 13.08.2021 - 17 U 9/21, Rn. 33, zitiert nach BeckRS 2021, 23055).

    Die Verwendung eines sog. "Thermofensters" rechtfertigt für sich genommen schon nicht den Vorwurf der sittenwidrigen Schädigung der Klägerin durch die Beklagte, selbst wenn es sich dabei um eine unzulässige Abschalteinrichtung handeln sollte (BGH, Beschl. v. 09.03.2021 - VI ZR 889/20, Rn. 25f. mwN., zitiert nach BeckRS 2021, 4148; OLG Koblenz, Urt. v. 08.02.2021 - 12 U 471/20, Rn. 25 ff., zitiert nach BeckRS 2021, 1241; OLG München, Beschl. v.08.03.2021 - 27 U 6070/20, Rn. 34ff., zitiert nach BeckRS 2021, 8019; OLG Dresden, Urt. v. 04.12.2020 - 9a U 2074/19, Rn. 37, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Urt. v. 12.05.2021 - I-18 U 526/19, Rn. 26, zitiert nach juris; OLG Hamm, Urt. v. 08.06.2021 - 19 U 1567/19, Rn. 27, zitiert nach: BeckRS 2021, 15648; Urt. v. 29.06.2021 - I-13 U 175/20, Rn. 65, zitiert nach juris; Urt. v. 29.06.2021 - I-13 U 434/20, Rn. 90 ff., zitiert nach juris; OLG Schleswig, Urt. v. 13.08.2021 - 17 U 9/21, Rn. 35ff., zitiert nach BeckRS 2021, 23055; LG Stuttgart, Urt. v. 21.05.2021 - 19 O 59/20, Rn. 114ff., zitiert nach: BeckRS 2021, 15602).

    Ein Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 2 BGB iVm. Art. 5 Abs. 2 VO 715/2007/EG kommt nicht in Betracht, da die Bestimmungen des Art. 5 Abs. 2 VO 715/2007/EG nicht dem Schutz der Vermögensinteressen der Klägerin dienen (vgl. auch OLG Hamm, Urt. v. 08.06.2021 - 19 U 1567/19, Rn. 21, zitiert nach: BeckRS 2021, 15648; OLG Schleswig, Urt. v. 13.08.2021 - 17 U 9/21, Rn. 25, zitiert nach BeckRS 2021, 23055).

  • OLG Frankfurt, 28.09.2021 - 24 U 208/20

    Dieselskandal: Keine Deliktshaftung bei VW Dieselmotor EA288

    Soweit aber ein Rechtsverstoß gegen Vorschriften des europäischen Rechts nicht zu spürbaren Nachteilen für den Kunden führt und er sein Fahrzeug technisch wie rechtlich nutzen kann, liegt die Annahme einer sittenwidrigen Schädigung fern (vgl. OLG Schleswig Urteil vom 13.08.2021, Az. 17 U 9/21, BeckRS 2021, 23055, Rn. 47 f., beck-online).
  • OLG Schleswig, 22.10.2021 - 17 U 40/21

    Dieselabgasskandal: Restschadensersatzanspruch bei Verjährung

    All dies ist - was das Thermofenster anbelangt - bereits auch vom Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 9. März 2021 - VI ZR 889/20 - beschieden worden und entspricht im Übrigen der aktuellen Rechtsprechung des Senats (vgl. nur - wenn auch am Beispiel des EA 288-Motors - Urteil vom 13. August 2021 - 17 U 9/21 -, bei Juris, Rn. 43 ff.).
  • OLG Schleswig, 14.12.2023 - 17 U 49/23

    Ersatz des "Differenzschadens" wegen Einbau unzulässiger Abschalteinrichtungen

    Denn dass bei Existenz des NEFZ-Modus Entwickler sich gerade auch auf diesen konzentriert haben, darf - wie schon mehrfach ausgesprochen worden ist - ebenso wenig erstaunen, wie die Interventionsschwelle des § 826 BGB nicht bereits beim Schutz "berechtigter Erwartungen" ansetzen darf; ein Eingriff in bestehende Vertragsverhältnisse bedarf vielmehr eines gesteigerten Unwerturteiles (vgl. Senat, Urteil vom 13. August 2021 - 17 U 9/21 - bei Juris, Rn. 52, 62).
  • OLG Bamberg, 28.03.2023 - 7 U 33/22

    Keine Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Motor EA 288 (hier: VW

    Für den Kläger hat damit bei verständiger Würdigung gerade keine Situation bestanden, welche den Vertragsschluss als unvernünftig, den konkreten Vermögensinteressen nicht angemessen und damit als nachteilig erscheinen ließe (so im Ergebnis OLG München Urteil vom 14.04.2021 - 15 U 3584/20 - juris; OLG Schleswig, Urteil vom 13.08.2021 - 17 U 9/21 - juris).
  • OLG Köln, 27.01.2022 - 15 U 11/21

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Mercedes Benz E 250 BlueTEC 4 MATIC

    Das ist aber wiederum für die Typgenehmigung im Ergebnis - jedenfalls bei Entfernung der Software - ohne Bedeutung und allein damit werden die strengen Anforderungen an ein sittenwidriges Verhalten im Sinne des § 826 BGB jedenfalls nicht erreicht (so deutlich auch OLG Schleswig v. 22.06.2021 - 3 U 118/20, BeckRS 2021, 29950 Rn. 61; siehe zu vergleichbaren Fragen bei VW-EA288-Motoren etwa auch OLG Schleswig v. 13.08.2021 - 17 U 9/21, BeckRS 2021, 23055 Rn. 47 f., 52 f. in Abgrenzung zur möglichen Annahme eines Sachmangels i.S.d. § 434 Abs. 1 BGB a.F.; im Ergebnis wohl auch OLG München v. 21.07.2021 - 20 U 4718/19, BeckRS 2021, 27274 Rn. 40 ff. zur Kühlmittel-Soll-Temperaturregelung in einem ebenfalls nicht zurückgerufenen Fahrzeug).
  • OLG Bamberg, 12.06.2023 - 1 U 35/23

    Keine Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Motor EA 288

    Für den Kläger hat damit bei verständiger Würdigung gerade keine Situation bestanden, welche den Vertragsschluss als unvernünftig, den konkreten Vermögensinteressen nicht angemessen und damit als nachteilig erscheinen ließe (so im Ergebnis auch OLG München, Urteil vom 14.04.2021, Az. 15 U 3584/20; OLG Schleswig, Urteil vom 13.08.2021, Az. 17 U 9/21, beide juris).
  • OLG Schleswig, 17.05.2022 - 7 U 180/21

    Schadensersatzforderung aufgrund des Kaufs eines Audi A8, 3.0 TDI Quattro mit

    Erst hierin läge eine von der Rechtsordnung nicht mehr zu tolerierende systemische Täuschung des Rechtsgeschäftsverkehrs, durch welche das Vertrauen der Fahrzeugerwerber unter bewusster Täuschung einer Zulassungsbehörde untergraben worden wäre und der - selbst bei grundsätzlicher Akzeptanz von Gewinnerzielung und -maximierung - nicht mehr hinnehmbar wäre (OLG Schleswig, Urteil vom 13.8.2021, 17 U 9/21, juris Rn. 60).
  • OLG Brandenburg, 08.04.2023 - 11 U 37/23

    Rückabwicklung eines Kfz-Kaufvertrags aufgrund unzulässiger Abschalteinrichtung;

  • OLG Bamberg, 25.08.2022 - 6 U 26/22

    Keine Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Motor EA 288 (hier: Audi

  • OLG Bamberg, 05.09.2022 - 8 U 68/22

    Keine Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Motor EA 288 (hier: VW Golf

  • OLG München, 18.04.2023 - 3 U 3704/22

    Keine Haftung des Automobilherstellers gemäß § 823 Abs. 2 BGB wegen Verwendung

  • OLG Dresden, 20.12.2022 - 10a U 252/21
  • OLG Brandenburg, 09.01.2023 - 10 U 120/21

    Vorhandensein eines sogenannten Thermofensters bei einem Pkw; Haftung des

  • OLG Bamberg, 11.11.2022 - 6 U 51/22

    Keine Haftung von Audi für den entwickelten, hergestellten und eingebauten

  • OLG Dresden, 19.07.2022 - 10a U 975/21

    Ansprüche des Käufers eines angeblich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen

  • OLG Brandenburg, 03.08.2022 - 11 U 146/22

    Ansprüche nach Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs;

  • OLG Bamberg, 11.08.2022 - 1 U 565/21

    Keine Aussetzung in Diesel-Fall

  • OLG München, 23.02.2023 - 30 U 2226/22

    Vermögensschaden des Erwerbers eines Diesel-Fahrzeugs mit unzulässiger

  • OLG München, 13.01.2023 - 30 U 4642/22

    Keine Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Motor EA 288

  • OLG Bamberg, 11.07.2022 - 6 U 110/21

    Keine sittenwidrige Schädigung des Erwerbers eines Diesel-Fahrzeugs mit

  • LG Aschaffenburg, 14.11.2022 - 14 O 420/21

    Darlegungslast in Dieselfall zur unzulässigen Abschalteinrichtung und wiederholte

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